Kompetenzgebiete
Die Rechtsanwaltskanzlei Freibauer ist auf den folgenden Rechtsgebieten tätig:
Das Straßenverkehrsrecht ist im Alltag jeden Bürgers von großer Bedeutung.
Es setzt sich zusammen aus:
- dem Verkehrszivilrecht, speziell als Haftungsrecht (Schadensersatz und Schmerzensgeld nach einem Verkehrsunfall)
- dem Vertragsrecht (Autokauf und Leasing samt Vertragsgestaltung sowie die dazugehörigen Gewährleistungsansprüche)
- dem Verkehrsordnungswidrigkeitenrecht, insbesondere durch Bußgeldbescheide und Eintragung von Punkten in das Flensburger Fahreignungsregister (FAER) sowie Fahrverbote
- dem Verkehrsstrafrecht
- dem Verkehrsverwaltungsrecht (Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflage)
- dem Versicherungsrecht (insbesondere mit Anknüpfungspunkten an die Haftpflichtversicherung, Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung)
In allen Bereichen des Verkehrsrechts hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Freibauer als Fachanwalt für Verkehrsrecht gerne und kompetent weiter.
Die deutsche Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) stellt eine Zusammenfassung aller Fahrerlaubnisvorschriften in einer eigenen Verordnung dar.
Inhaltlich gliedert sich die Fahrerlaubnis-Verordnung in folgende Abschnitte:
- allgemeine Regelungen über die Teilnahme am Straßenverkehr mit den grundlegenden Bestimmungen über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, der Einschränkung und Entziehung der Zulassung
- Führen von Kraftfahrzeugen mit den Voraussetzungen zur Erteilung einer Fahrerlaubnis, den Verfahrensvorschriften bei Zuteilung eines Führerscheins, der Einteilung in Fahrerlaubnisklassen, dem Mindestalter, den Vorschriften zur Fahrerlaubnis auf Probe, dem Punktesystem und den Maßnahmen zur Entziehung bzw. Beschränkung der Fahrerlaubnis
- Register, welches die Verfahrensweise bei der Speicherung von Führerscheindaten im zentralen Fahrerlaubnisregister (FAER) in Flensburg regelt
- Anerkennung und Begutachtung, welche die ärztlichen und/oder psychologischen Untersuchungen (z.B. MPU – Medizinisch-Psychologische Untersuchung) beschreibt und wer diese durchführen darf (Begutachtung der Fahreignung)
- Bußgeldahndungen für Verstöße gegen die FeV
In der täglichen Arbeitspraxis der Anwaltskanzlei Freibauer geht es häufig um die Frage der Entziehung und/oder Wiedererteilung der Fahrerlaubnis bei Alkohol und Drogenkonsum am Steuer sowie auch außerhalb der Teilnahme am Straßenverkehr und auch die Fragestellung des Erfordernisses einer MPU oder lediglich einer ärztlichen Begutachtung. Auch gesundheitliche Einschränkungen können fahrerlaubnisrelevant sein, so insbesondere körperliche Erkrankungen (z. B. die Diabetes mellitus – also Zuckerkrankheit, Herz- und Gefäßkrankheiten sowie Nierenkrankheiten) als auch psychische Störungen.
Letztlich spielt die Speicherung, Tilgung und auch die Überliegefrist von Punkten in Flensburg eine maßgebliche Rolle bei der Frage der Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen – auch hier hilft Ihnen die Anwaltskanzlei Freibauer zuverlässig weiter.
Auch die fahrlässige Körperverletzung und fahrlässige Tötung im Straßenverkehr sind häufig anzutreffende Delikte.
Werden Sie verdächtigt, eines oder mehrere der vorgenannten Delikte begangen zu haben, dann wenden Sie sich vertrauensvoll an die Anwaltskanzlei Freibauer.
Als Fachanwalt für Verkehrsrecht steht Ihnen Herr Rechtsanwalt Martin Freibauer auch in schwierigen Situationen mit Rat und Tat zur Seite
Die Ahndung für die Gesetzesübertretung erfolgt ausschließlich durch eine Geldbuße, ausnahmsweise bei Verstößen gegen die Straßenverkehrsordnung auch durch ein Fahrverbot.
Nachdem eine Ordnungswidrigkeit eine bußgeldbewerte Verletzung von Ordnungsrecht darstellt, gibt das Gesetz über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) den Verwaltungsbehörden des Bundes, der Länder und der Gemeinden sowie auch anderen Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts die gesetzliche Grundlage Verwarnungs- und Bußgelder zu verhängen, um Verwaltungsakte durchzusetzen.
Der Begriff des „Allgemeinen Strafrechts“ umfasst alle Delikte, die nur im Strafgesetzbuch (StGB) geregelt sind. Hierbei handelt es sich insbesondere um Straftaten gegen
- das Leben (z. B. Mord, Totschlag oder fahrlässige Tötung)
- die Gesundheit (z. B. fahrlässige Körperverletzung, Körperverletzung, gefährliche Körperverletzung, schwere Körperverletzung und Körperverletzung mit Todesfolge)
- die sexuelle Selbstbestimmung (z. B. sexuelle Nötigung, sexuelle Belästigung, Vergewaltigung, Verbreitung pornographischer Schriften und Lichtbilddateien)
- das Eigentum von Personen (z. B. Diebstahl, Unterschlagung, Raub, Erpressung)
- die Sicherheit und Integrität des Staates (z. B. Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte oder tätlicher Angriff gegen Vollstreckungsbeamte)
- elementare Werte des Gemeinschaftslebens (z. B. Hausfriedensbruch, falsche Verdächtigung, Beleidigung, üble Nachrede, Strafvereitelung)
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren hat man Rechte, die es richtig wahrzunehmen gilt, insbesondere bei einer Hausdurchsuchung oder bei und nach der Beschlagnahme von Gegenständen und Dateien. In diesen Momenten benötigen Sie professionellen Rat und Unterstützung. Oder wurden Sie Opfer eines Verbrechens und fühlen sich in der „Mühle der Justiz“ hilflos und alleingelassen, dann steht Ihnen die Anwaltskanzlei Freibauer bei der Wahrnehmung Ihrer Rechte erfolgreich bei.
Ebenso können Ordnungswidrigkeiten aus dem Bereich der Straßenverkehrszulassungsordnung, des Jugendschutzes, des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung, des Vereins- und Versammlungsrechts, des Waffen- und Sprengstoffrechts, des Gaststättenrechts, des Wasserrechts, des Tierschutzrechts, des Umweltschutzrechts, des Naturschutzrechts, des Forstwesens, Jagdwesens und Fischereirechts Gegenstand eines Verwaltungsverfahrens sein.
Ein Bußgeldverfahren kann neben einem Bußgeld zwischen 5,00 EURO und einigen Millionen EURO noch zusätzliche Sanktionen beinhalten. So sind im Straßenverkehrsrecht ein Fahrverbot oder ein Eintrag im Fahreignungsregister beim Kraftfahrt-Bundesamt möglich.
Einer der Hauptstreitpunkte sowohl im Wohnraummietrecht als auch im Gewerberaummietrecht ist die Frage der Wirksamkeit einer Kündigung des Mietverhältnisses oder des Mieterhöhungsverlangens des Vermieters.
Ebenso ist häufiger Streitpunkt die Frage der Ordnungsgemäßheit einer Nebenkostenabrechnung.
Bezahlt Ihr Mieter die Miete nicht oder vermüllt er Ihre Wohnung nebst Garage und Garten, entsteht in der Mietsache Schimmel/Fogging oder kümmert sich Ihr Vermieter nicht um die ordnungsgemäße Instandhaltung der Mietsache, dann hilft Ihnen die Anwaltskanzlei Freibauer bei der Durchsetzung Ihrer Rechte mit Kompetenz und Engagement weiter.
Häufiger Streit entsteht über die Frage, ob die Kaufsache mangelfrei ist, so zum Beispiel beim PKW-Kauf, ob die Zusicherung der Unfallfreiheit gegeben ist. Auch ist häufig fraglich, ob die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen werden können oder ob ein gewerblicher Verkäufer die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr wirksam reduziert hat.
Der Streit über das arglistige Verschweigen von Mängeln findet sich nicht nur beim Autokauf, sondern besonders häufig auch beim Erwerb von Bestandsimmobilien.
Wusste der Verkäufer von den schadhaften Abflussrohren oder der Asbestbelastung des Gebäudes?
In all diesen Belangen verhilft Ihnen die Anwaltskanzlei Freibauer zu Ihrem Recht.
Wer Immobilien baut, vermittelt, kauft oder verkauft, hat es mit Immobilienrecht zu tun.
Die Anwaltskanzlei Freibauer befasst sich mit allen rechtlichen Aspekten dieser Vorgänge.
Das Nachbarschaftsrecht schafft eine Basis für einen respektvollen Umgang miteinander. Im Wesentlichen ist das Nachbarschaftsrecht landesgesetzlich, hier im Nachbarschaftsrecht für Baden-Württemberg geregelt. Leider kommt es insbesondere in dichter besiedelten Gebieten immer wieder zu tiefgreifenden Nachbarschaftskonflikten, welche sich oft an Kleinigkeiten – wie etwa einer über die Grenze ragenden Bepflanzung, einer zu hohen Hecke oder einer umfangreichen Sichtschutzvorrichtung – entzünden.
In diesen Belangen hilft Ihnen die Anwaltskanzlei Freibauer aufgrund langjähriger Erfahrung, möglichst eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden, jedoch – wenn eine solche unerlässlich ist – diese auch erfolgreich zu beschreiten.